Ablehnung wiedereingliederung durch krankenkasse
Die stufenweise Wiedereingliederung sog. Hamburger Modell soll arbeitsunfähige Arbeitnehmende insbesondere nach längerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern. Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist die versicherte Person noch krankgeschrieben. Anspruch besteht hingegen auf Lohnersatzleistungen wie z. Verletztengeld vom Unfallversicherungsträger, Krankengeld von der Krankenkasse oder Arbeitslosengeld nach der sog. Anregen können ein stufenweise Wiedereingliederung Betroffene, Arbeitgeber z. Personalabteilung, Betriebsrat , Ärzte oder Versicherungsträger bzw. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Beschäftigte haben im Gegensatz zu Beschäftigten ohne Schwerbehinderung unter Umständen einen Anspruch auf Zustimmung des Betriebs zur stufenweisen Wiedereingliederung:. Lehnt ein Betrieb eine stufenweise Wiedereingliederung im Rahmen des sog. Betrieblichen Eingliederungsmanagements BEM ab, wird es sehr schwer für den Betrieb, später eine gerichtsfeste krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen.
Ablehnung der Wiedereingliederung durch Krankenkasse: Rechtslage und Möglichkeiten
Ihr Arzt beobachtet dabei permanent den Verlauf der Wiedereingliederung: Brauchen Sie für die Bewältigung einer Stufe länger oder kürzer, besteht die Möglichkeit das Tempo des Fahrplans Ihrer Gesundheit anzugleichen. Generell muss der Stufenplan immer wieder der Wirklichkeit angepasst werden. Achtung: Vergessen Sie nicht, Krankenkasse oder Rentenversicherung zu informieren, falls sich dadurch Beginn und Ende der Wiedereingliederung verschieben! Dem Stufenplan müssen auch der Reha-Träger und der Arbeitgeber zustimmen. Es ist also ratsam, Ihren Vorgesetzten frühzeitig miteinzubeziehen, wenn Sie mit Ihrem Arzt den Stufenplan besprechen. Haben Sie sich mit Arzt und Arbeitgeber im Stufenplan auf ein Vorgehen geeinigt, können Sie die stufenweise Wiedereingliederung bei der Kranken- oder Rentenversicherung beantragen. Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn Sie direkt in Anschluss an eine Reha-Leistung wieder einsteigen und der Arzt der Reha-Einrichtung das Verfahren für Sie einleitet. Die Wiedereingliederung darf dabei nicht später als vier Wochen nach der Reha beginnen, um Anspruch auf alle Leistungen zu haben.
| Ursachen für Ablehnung der Wiedereingliederung durch Krankenkassen | Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Schwerbehinderte nach den Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans zu beschäftigen. Bei begründeten Zweifeln am Wiedereingliederungsplan darf der Arbeitgeber die Beschäftigung verweigern und muss den daraus entstehenden Schaden nicht ersetzen. |
| Wie reagieren auf Ablehnung der Wiedereingliederung durch Krankenkasse? | Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz. Die stufenweise Wiedereingliederung ermöglicht es Ihnen, nach einer Erkrankung zurück ins Berufsleben zu finden und sich langsam wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen. |
Ursachen für Ablehnung der Wiedereingliederung durch Krankenkassen
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Schwerbehinderte nach den Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans zu beschäftigen. Bei begründeten Zweifeln am Wiedereingliederungsplan darf der Arbeitgeber die Beschäftigung verweigern und muss den daraus entstehenden Schaden nicht ersetzen. Der schwerbehinderte Kläger ist bei der beklagten Stadt als Technischer Angestellter beschäftigt. März war er arbeitsunfähig erkrankt. Am September fand eine betriebsärztliche Untersuchung des Klägers statt. In der Beurteilung der Betriebsärztin vom Oktober wurde eine stufenweise Wiedereingliederung zur vorsichtigen Heranführung an die Arbeitsfähigkeit mit bestimmten Einschränkungen in der Tätigkeit befürwortet. Unter Vorlage des Wiedereingliederungsplans seines behandelnden Arztes vom Oktober beantragte der Kläger bei der beklagten Stadt die stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben im Zeitraum vom November bis zum Januar Der Wiedereingliederungsplan des behandelnden Arztes sah keine Einschränkungen in der Tätigkeit vor.
Wie reagieren auf Ablehnung der Wiedereingliederung durch Krankenkasse?
Wichtig ist, dass Sie sich dabei konkret auf den Bescheid und das Aktenzeichen beziehen. Ein Widerspruch gilt nur schriftlich. Schicken Sie ihn am besten per Einschreiben an die Krankenkasse. Ein Widerspruch per Telefon oder E-Mail ist nicht gültig. Ist der Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt, ist es in jedem Fall ratsam, mit Hilfe von Ärzten individuelle medizinische Gründe und Unterlagen zusammenzutragen und den Widerspruch ausführlich zu begründen. Aufgrund dieses Widerspruchs wird ein zweiter Bescheid der Krankenkasse ergehen. Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, die Leistung durch einen Abhilfebescheid doch noch zu bewilligen oder aber erneut mit einem Widerspruchsbescheid abzulehen. Wenn der Widerspruch abgelehnt werden sollte, können Sie innerhalb Monatsfrist Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Dabei empfiehlt es sich oftmals, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzubeziehen. Wenn über Ihren Widerspruch nicht innerhalb von drei Monaten entschieden und kein Widerspruchsbescheid erlassen wird, können Sie ebenfalls eine Klage einreichen eine so genannte Untätigkeitsklage.