Ablauf hauptverhandlung jugendstrafrecht
Hat der Jugendliche den Vorwurf bereits eingeräumt bzw. Es werden dann Zeugen gehört, Urkunden verlesen oder ein sogenannter Augenschein durchgeführt. Letzteres bedeutet, dass zum Beispiel Bilder in der Akte angeschaut werden. Auch wird das Erziehungsregister des Jugendlichen verlesen. Das Urteil ergeht in der Regel sofort im Anschluss. Wird der Jugendliche wegen solcher Straftaten verurteilt, kann der Jugendrichter ihm verbieten, in einem Zeitraum von 1 bis zu 3 Monaten ein Kraftfahrzeug zu führen oder ihm die Fahrerlaubnis entziehen. Wird dem Jugendlichen die Fahrerlaubnis entzogen, dann bestimmt der Jugendrichter gleichzeitig in seinem Urteil eine sogenannte Sperre für die Wiedererteilung. Das bedeutet, dass der Jugendliche seine Fahrerlaubnis neu beantragen muss und erst nach Ablauf der vom Gericht bestimmten Sperre wiederbekommen kann. Im vereinfachten Jugendverfahren kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung, an der grundsätzlich der Jugendrichter und die Jugendgerichtshilfe teilnehmen, dem Jugendstaatsanwalt ist die Teilnahme freigestellt.
Ablauf der Hauptverhandlung im Jugendstrafrecht
Für das Jugendstrafverfahren ist in aller Regel das Amtsgericht am Wohnort des Angeklagten zuständig. Anders als bei Erwachsenen soll das Verfahren grundsätzlich bei dem Gericht stattfinden, wo seine Durchführung den Angeklagten wegen seines jugendlichen Alters am wenigsten belastet und dem die familiengerichtliche Zuständigkeit obliegt. Bei einfacheren Straftaten entscheidet der Jugendrichter als Einzelrichter. Schwerere Delikte werden vor dem Jugendschöffengericht verhandelt, das mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt ist. Nur in ganz wenigen Fällen der Schwerstkriminalität ist das örtliche Landgericht mit einer Jugendstrafkammer als erste Instanz zuständig. Die Zuständigkeit des ermittelnden Staatsanwaltes bzw. Er bzw. So können sie sich auf Kriminalitätsschwerpunkte konzentrieren, uns insbesondere in die örtlichen Strukturen junger Intensivtäter vordringen. In diesen sind Jugendstaatsanwälte, die Polizei und die Jugendgerichtshilfe gemeinsam untergebracht, um der Vielzahl von überwiegend sozialen Problemlagen Milieubedingungen, negative Erziehungserfahrungen, abweichendes Normverständnis, ungeordneter Lebensstil, gruppendynamischer Zwang gemeinsam zu begegnen.
| Die Besonderheiten der Hauptverhandlung im Jugendstrafrecht | Hat der Jugendliche den Vorwurf bereits eingeräumt bzw. Es werden dann Zeugen gehört, Urkunden verlesen oder ein sogenannter Augenschein durchgeführt. |
| Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung im Jugendstrafrecht | Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht. Denn Ziel des Jugendstrafverfahrens ist es vor allem, erneuten Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden entgegenzuwirken. |
Die Besonderheiten der Hauptverhandlung im Jugendstrafrecht
Das deutsche Jugendstrafrecht unterscheidet sich in einigen Aspekten von dem Strafrecht für Erwachsene. Im Jugendstrafverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Ziel ist es, junge Menschen , die eine Straftat begangen haben, zu resozialisieren und auf den rechten Weg zurückzuführen. Das Jugendstrafverfahren wird in verschiedenen Schritten durchgeführt. Im Folgenden erkläre ich Ihnen diese Schritte im Detail. Das Ermittlungsverfahren beginnt, wenn eine Straftat vermutet wird. Die Polizei ermittelt ab diesem Moment und sammelt Beweise. Wenn der Verdacht besteht, dass ein minderjähriger Täter bzw. Die Institution prüft, ob eine Unterbringung des Jugendlichen in einer Einrichtung notwendig ist oder ob er vorläufig in Freiheit bleiben kann. Wenn Sie als Tatverdächtiger oder -verdächtige in Frage kommen, werden Sie von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung vorgeladen. Sie haben hierbei das Recht, zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten. Es ist empfehlenswert, sich vorher von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen.
Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung im Jugendstrafrecht
Und nun beginnt es endlich Alle Verfahrensbeteiligten werden in den Gerichtssaal gerufen. Zu Beginn der Hauptverhandlung werden dem Beschuldigten vom vorsitzenden Richter zunächst einige Fragen zu den persönlichen Verhältnissen gestellt Geburtsort, Geburtsdatum, Wohnort, Anschrift, beruflicher oder schulischer Status. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift. Eine Pflicht hierzu besteht nicht, erhöht aber den Aufwand des Gerichts und kann unter Umständen dazu führen, dass der Eindruck entsteht, dass das Unrecht der Tat nicht eingesehen oder bereut wird. Dies kann dann dazu führen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen gewisse Auflagen nicht in Betracht kommt. Eventuelle Zeugen werden in den Sitzungssaal gerufen und werden vom vorsitzenden Richter und vom Vertreter der Staatsanwaltschaft zu ihren Beobachtungen zur Tat befragt. Nach ihrer Befragung haben die Zeugen bei nichtöffentlichen Verhandlungen den Sitzungssaal zu verlassen. Bei öffentlichen Verhandlung können sie im Zuhörerraum Platz nehmen und dem weiteren Verlauf der Verhandlung folgen.