Akteneinsicht im widerspruchsverfahren verwaltungsrecht


Die Frage, inwieweit ein Bürger Einsicht in die bei einer Behörde geführten Akten nehmen kann, stellt sich insbesondere dann, wenn ein Bürger in einem ihn betreffenden Verwaltungsverfahren als Antragsteller oder als sonst Beteiligter klären will, welchen Sachverhalt eine Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat oder welche rechtlichen Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen. Neben dieser allgemeinen Regelung gibt es jedoch noch eine Vielzahl von speziellen Regelungen, die für einzelne Bereiche das Akteneinsichtsrecht ganz oder teilweise spezifisch regeln. Auf diese besonderen Regelungen kann hier aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht näher eingegangen werden. Dieser Fall ist in der Verwaltungspraxis auch von besonderem Interesse. Das Akteneinsichtsrecht besteht für die an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten. Dies sind vor allem:. Das Recht auf Akteneinsicht bezieht sich nur auf die das Verfahren betreffenden Akten und dabei auch nur, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung der rechtlichen Interessen des Beteiligten erforderlich ist. akteneinsicht im widerspruchsverfahren verwaltungsrecht

Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren: Rechtsgrundlagen

Der Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens, der Akteneinsicht wünscht, muss sich selbst an die betreffende Behörde wenden. Ein form- und fristloser Antrag reicht völlig aus. Die Behörde entscheidet dann, ob das Recht auf Akteneinsicht besteht oder nicht. Auch kann sie bestimmen, ob die Akteneinsicht nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters der Behörde vonstattengehen soll, denn es besteht zwar das Recht auf Akteneinsicht, aber nicht auf Akteneinsicht ohne eine Aufsichtsperson. In Einzelfällen darf die Behörde zudem verlangen, dass der Antragsteller seinen Wunsch auf Akteneinsicht begründet. In der Praxis ist dies zwar eher die Ausnahme, aber in bestimmten Fällen verlangt die Behörde eine Stellungnahme, warum die Akteneinsicht zur Geltendmachung rechtlicher Interessen relevant sein soll. Etwaige Gebühren , die aufgrund der Akteneinsicht entstanden sind beispielsweise Kosten für Kopien sind von dem Beteiligten selbst zu tragen. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke. JURA-KI fragen! Sie sind Anwalt? News Forum Urteile Gesetze Wiki DSGVO Anwaltssuche Rechtsberatung Vorlagen.

Praktische Anleitung zur Akteneinsicht im Verwaltungsrecht Wer an einem behördlichen Verfahren beteiligt ist, dem steht das Recht zu, die Akten des Amts einzusehen. Unklar ist aber oft, wie man von dem Recht Gebrauch macht und welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind.
Widerspruchsverfahren und Akteneinsicht: Rechtliche Grenzen Lexikon, zuletzt bearbeitet am: Zu beachten ist, dass sich die Akteneinsicht nicht nur auf Akten an sich bezieht, sondern auch auf alle sonstigen Unterlagen, welche im Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren stehen: Pläne, Urkunden, Fotos, Datenträger, etc.
Die Rolle der Akteneinsicht im effektiven WiderspruchsverfahrenDie Frage, inwieweit ein Bürger Einsicht in die bei einer Behörde geführten Akten nehmen kann, stellt sich insbesondere dann, wenn ein Bürger in einem ihn betreffenden Verwaltungsverfahren als Antragsteller oder als sonst Beteiligter klären will, welchen Sachverhalt eine Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat oder welche rechtlichen Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen. Neben dieser allgemeinen Regelung gibt es jedoch noch eine Vielzahl von speziellen Regelungen, die für einzelne Bereiche das Akteneinsichtsrecht ganz oder teilweise spezifisch regeln.

Praktische Anleitung zur Akteneinsicht im Verwaltungsrecht

Wer an einem behördlichen Verfahren beteiligt ist, dem steht das Recht zu, die Akten des Amts einzusehen. Unklar ist aber oft, wie man von dem Recht Gebrauch macht und welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind. Beim Verwaltungsverfahren steht die Tätigkeit einer Behörde im Vordergrund. Es ist im Gegensatz zum Zivilprozess und im Gegensatz zum Strafverfahren kein Verfahren der Rechtspflege. Die Behörde ist hier — anders als bei Gerichtsverfahren — zugleich beteiligte Partei und der Entscheidungsträger. Juristisch wird das Verwaltungsverfahren definiert als die Tätigkeit der Behörde, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist. Das Verwaltungsverfahren lässt sich in drei Abschnitte unterteilen :. Im Verwaltungsverfahren ist die Behörde dazu verpflichtet, die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung zu ermitteln. Dazu zählt insbesondere die Erforschung des Sachverhalts — zum Beispiel durch die Hinzuziehung von Sachverständigen bzw.

Widerspruchsverfahren und Akteneinsicht: Rechtliche Grenzen

Anders hingegen in den Fällen, in denen Einsicht in Akten begehrt wird, ohne dass dies im Rahmen eines laufenden Verwaltungsverfahrens erfolgt. Hier muss der die Akteneinsicht Begehrende sein berechtigtes Interesse gegenüber der aktenführenden Behörde darlegen. Das Akteneinsichtsrecht besteht für die an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten. Dies sind vor allem:. Im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens umfasst das Akteneinsichtsrecht bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Eine Geheimhaltung wegen gesetzlicher Regelungen oder wegen berechtigter Interessen eines Dritten ergibt sich insbesondere aus dem Steuergeheimnis, dem Sozialgeheimnis, dem Datenschutz sowie daraus, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen sind. Ebenso unterliegt der Geheimhaltung dem Wesen nach die Privat- und Intimsphäre von dritten privaten Personen. Hierzu zählen in der Regel z. Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen, familiären Verhältnissen oder ärztlichen Gutachten.